Berufsfachschule I (BF1)
(Neustrukturierung ab dem Schuljahr 2014/15)
- Ziel
- Aufbau
- Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss
- Übergangsmöglichkeiten
- Rechtsgrundlagen
Ziel
Die Berufsfachschule I (BF 1) führt zu einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung. Sie fördert berufsbezogene und allgemeine Kompetenzen und unterstützt die Schülerinnen und Schüler gendersensibel beim Erkennen und Stärken individueller Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Der Unterricht in der BF 1 trägt insbesondere dem Anspruch auf Ganzheitlichkeit, der Stärkung von Leistungswillen und Selbstwertgefühl, dem Erwerb von Arbeitstechniken und der Förderung von Kompetenzen Rechnung.
Aufbau
Die BF 1 wird im Vollzeitunterricht geführt und dauert ein Schuljahr.
Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen:
- Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen
- Gesundheit und Pflege
- Gewerbe und Technik
- Wirtschaft und Verwaltung
Eine Differenzierung innerhalb der Fachrichtungen nach ausgewählten Berufen oder Berufsgruppen wird von der Schule festgelegt.
Fachrichtungsübergreifend umfasst der Unterricht an der BF 1 zudem folgende Pflichtfächer:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache (in der Regel Englisch)
- Gesundheitserziehung/Sport
- Mathematik
- Religion oder Ethik
- Sozialkunde/Wirtschaftslehre
Hinzu kommen die fachrichtungsbezogenen Pflichtfächer:
- Stärkenorientierte Methode
- Berufsbezogene Grundbildung/Methodentraining
- Praxismodule
sowie eines der folgenden Wahlfächer:
- Biologie/Chemie/Physik
- Textverarbeitung
- Arbeitsgemeinschaft
Folgende berufsübergreifende Fächer sind in Lernbausteinen organisiert:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprachen
- Mathematik
- Naturwissenschaften
- Sozialkunde/Wirtschaftslehre
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die BF 1 ist
- das Abschlusszeugnis der Berufsreife
oder - ein gleichwertiges Zeugnis
Abschluss
Die BF 1 schließt ab mit einem Zertifikat über den Erwerb der beruflichen Grundkompetenzen und einer Dokumentation der Leistungen in den berufsübergreifenden Fächern.
Übergangsmöglichkeiten
- Die Übergangsmöglichkeiten entsprechen denen der Berufsreife (Hauptschulabschluss).
- Zudem qualifiziert ein Abschluss der BF 1 mit entsprechenden Leistungen zum Übergang in die Berufsfachschule II.
Rechtsgrundlagen
Berufsfachschulverordnung I und II