Berufsvorbereitungsjahr
- Ziel
- Aufbau
- Aufnahmevoraussetzungen
- Abschluss
- Übergangsmöglichkeiten
- Rechtsgrundlagen
Ziel
Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor, wenn sie nach einem mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule plus, Förderschule Lernen) aus unterschiedlichen Gründen weder in ein Ausbildungsverhältnis eintreten noch ein Arbeitsverhältnis aufnehmen können und nicht an einer Fördermaßnahme der Arbeitsagentur teilnehmen.
Das Abschlusszeugnis des BVJ (als Teil der Berufsschule) schließt die Berufsreife (Hauptschulabschluss) ein.
Aufbau
Das BVJ wird in der Regel im Vollzeitunterricht geführt, ist nach Berufsfeldern gegliedert und dauert ein Schuljahr.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das BVJ ist
eine mindestens 9-jährige Schulzeit und
- ein Abgangszeugnis der Realschule plus
oder - ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
oder - ein gleichwertiger Abschluss
Abschluss
Das BVJ schließt mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ab (schließt den Berufsreifabschluss ein).
Übergangsmöglichkeiten
Im Anschluss an das BVJ sind z. B. folgende Übergänge möglich:
- Eintritt in eine Berufsausbildung
- Übergang in die Berufsfachschule I
- Eintritt in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit
Rechtsgrundlagen
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