Berufsvorbereitungsjahr

  • Ziel
  • Aufbau
  • Aufnahmevoraussetzungen
  • Abschluss
  • Übergangsmöglichkeiten
  • Rechtsgrundlagen

Ziel

Das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) bereitet Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss auf den Eintritt in eine Berufsausbildung oder in ein Arbeitsverhältnis vor, wenn sie nach einem mindestens 9-jährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule (z. B. Realschule plus, Förderschule Lernen) aus unterschiedlichen Gründen weder in ein Ausbildungsverhältnis eintreten noch ein Arbeitsverhältnis aufnehmen können und nicht an einer Fördermaßnahme der Arbeitsagentur teilnehmen. 

Das Abschlusszeugnis des BVJ (als Teil der Berufsschule) schließt die Berufsreife (Hauptschulabschluss) ein.

Aufbau

Das BVJ wird in der Regel im Vollzeitunterricht geführt, ist nach Berufsfeldern gegliedert und dauert ein Schuljahr.

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in das BVJ ist

eine mindestens 9-jährige Schulzeit und

  • ein Abgangszeugnis der Realschule plus 
    oder
  • ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
    oder
  • ein gleichwertiger Abschluss

Abschluss

Das BVJ schließt mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule ab (schließt den Berufsreifabschluss ein).

Übergangsmöglichkeiten

Im Anschluss an das BVJ sind z. B. folgende Übergänge möglich:

Rechtsgrundlagen

Berufsschulverordnung

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